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RubrikTaktik zurück
ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW378688
Datum04.01.2007 20:55      MSG-Nr: [ 378688 ]17058 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Björn KrauseDies sollte aber nur durchgeführt werden wenn es wirklich nötig ist, zb. Brand, Wasser im Keller.Es liegt auf der Hand, dass man nicht jedes Gebäude sofort freigeschaltet wird. Nur finde ich es absurd, wenn man das EVU zu Einsatzstelle ordert, um freizuschalten, obwohl man es frühzeitig selber erledigen könnte.


MkG Axel


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