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RubrikTaktik zurück
ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beiträge
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern378748
Datum05.01.2007 09:47      MSG-Nr: [ 378748 ]16971 x gelesen

Ok, danke. Man lernt ja gerne dazu.

Gilt die Unterweisung für einen Typ von Anlage (NH-Sicherungen) oder wirklich nur für "diese" Anlage an der unterwiesen wurde? Der Status "Elektrofachkraft" bezieht sich ja auch nur auf den Bereich in dem die Person auch ausgebildet wurde.



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