| Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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| Thema | Welche Ausbildungen werden anerkannt? | 29 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 379159 |
| Datum | 07.01.2007 11:00 MSG-Nr: [ 379159 ] | 11831 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Mathias ZimmerSolange es manche FA motiviert, für sie sinnvolle Sonderlehrgänge zu besuchen, finde ich das mit den an erworbenes Wissen verknüpften Beförderungen auch einigermaßen sinnvoll - im Gegensatz zu Beförderungen rein über die Dienstzeit bringt das der Feuerwehr u.U. nämlich noch etwas.
Genau meine Meinung!
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