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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Freischalten von Gebäuden | 37 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 379557 | ||
Datum | 09.01.2007 08:55 MSG-Nr: [ 379557 ] | 16852 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Aber auch Trenner müssen den Nennstrom ausschalten können (verlangt die Norm)!, natürlich nicht unbegrenzt oft. dann sind das Lasttrenner, haben eine Vorrichtung zur Funkenlöschung und man zieht alle Sicherungen gleichzeitig. Die Sicherungen am Hausanschlußkasten sind dafür nicht geeignet. Geschrieben von Hanswerner Kögler Selbst wenn der Ziehende durch geeignete Schutzkleidung mit dem Schreck davon kommt, kann es passieren, daß die Sicherung dann verschweist ist und einen dauerhaften leitenden Überzug hat. (schon selbst gesehen) Na ja, ich habe schon mal den Fall bei einem Kollegen gesehen, da hätte es wohl ein schwarzes Gesicht gegeben, die Sicherung hätte man weiter benutzen können, allerdings 5 Klassen höher und der Sicherungshalter hatte es aber definitiv hinter sich. Und den soll man weiter benutzen können. Grundsätzlich halte ich es für bednklich, wenn Nicht-Fachleute" am Hausanschlußkasten werkeln. Der normale FA kann im Sicherungskasten die Sicherungen rausmachen, mehr auch nicht. Gruß Thomas | ||||
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