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RubrikTaktik zurück
ThemaFreischalten von Gebäuden37 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW379557
Datum09.01.2007 08:55      MSG-Nr: [ 379557 ]16852 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerAber auch Trenner müssen den Nennstrom ausschalten können (verlangt die Norm)!, natürlich nicht unbegrenzt oft.

dann sind das Lasttrenner, haben eine Vorrichtung zur Funkenlöschung und man zieht alle Sicherungen gleichzeitig. Die Sicherungen am Hausanschlußkasten sind dafür nicht geeignet.

Geschrieben von Hanswerner KöglerSelbst wenn der Ziehende durch geeignete Schutzkleidung mit dem Schreck davon kommt, kann es passieren, daß die Sicherung dann verschweist ist und einen dauerhaften leitenden Überzug hat. (schon selbst gesehen)

Na und?, Keiner sagt, das du die Sicherung weiter benutzen sollst.
(und das Zitat stammt nicht von mir, sondern aus besagter VDE 0105)


Na ja, ich habe schon mal den Fall bei einem Kollegen gesehen, da hätte es wohl ein schwarzes Gesicht gegeben, die Sicherung hätte man weiter benutzen können, allerdings 5 Klassen höher und der Sicherungshalter hatte es aber definitiv hinter sich. Und den soll man weiter benutzen können.

Grundsätzlich halte ich es für bednklich, wenn Nicht-Fachleute" am Hausanschlußkasten werkeln. Der normale FA kann im Sicherungskasten die Sicherungen rausmachen, mehr auch nicht.

Gruß

Thomas



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