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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitkegel12 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen380410
Datum13.01.2007 09:20      MSG-Nr: [ 380410 ]7411 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von werner neudeckerIst prinzipiell aus meiner Sicht richtig (und deckt sich auch mit meiner Meinung), aber meines Wissens halt für die BAB nicht zulässig (ohne ANgabe von Quellen).
Für den Einsatz auf Autobahnen ist zumindest in Hessen für Feuerwehrs 500 mm zugelassen - mit Angabe von Quellen: Hessischer Autobahnerlass.

Geschrieben von werner neudeckerGenauso wie du bei den Kegeln tendiere ich z.B. bei den Blitzleuchten für die Kegel zu einfacheren und deutlich kostengünstigeren Modellen (z.B. amerikanische Blitzer mit Batteriebetrieb, kosten etwa 1/5 bis 1/4 der deutschen Modelle)
Genau das ist aber wiederum u. U. nicht zulässig. Warneinrichtungen im Straßenverkehr müssen in Deutschland eine Zulassung für diesen Zweck haben, da darf man nicht einfach irgendwas aufstellen.

Für die Verkehrsleitkegel sind z. B. Höhe, Mindestgewicht (wegen der Standsicherheit) und das Rotweißretroreflektierend vorgeschrieben.


Gruß
Markus

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