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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ölspur auf Bahngleis, Einsatz für die Feuerwehr? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 380444 | ||
| Datum | 13.01.2007 13:43 MSG-Nr: [ 380444 ] | 5879 x gelesen | ||
Hi! Die Feuerwehr ist zuständig, wenn es sich um eine Pflichtaufgabe nach FSHG (für uns beide NRW) handelt. Pflichtaufgaben sind nach § 1 FSHG die Bekämpfung von Schadenfeuern, Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder bei öffentlichen Notständen durch Naturereignis, Explosion oder sonstigem ähnlichem Vorkommnis. Die Varianten Schadenfeuer und öffentlicher Notstand scheiden schon mal aus. Bleibt nur der Unglücksfall. Ein Unglücksfall ist jedes mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretende Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht. Getreu dem juristischen Motto: man bekommt aus einer Definition nur das heruas, was man vorher hineingepackt hat, müssen wir da noch rasch dran schrauben. Nach heutigem Verständnis und gemäß Art. 20a GG müsste der Begriff "Unglücksfall" grundgesetzkonform ausgelegt werden und diese Definition noch dahingehend erweitert werden, dass auch eine Gefahr für die Umwelt i.S.d. Art. 20a GG dazu gehört. Jetzt müssten wir uns das Ereignis festlegen: Ein Zug verliert durch eine Undichtigkeit auf einer Strecke von 2 km rund 20 Liter Hydrauliköl. Nun nehmen wir uns die erweiterte Definition. An die gewisse Plötzlichkeit werden keine allzu großen Anforderungen gestellt. Es dient dazu eine gewisse Eilbedürftigkeit bei der Beseitigung der Gefahr zu begründen und Ereignisse wie das Wegrosten der Schienen auszuschließen. Ein Defekt an einer Leitung ist sicherlich als "plötzliches Ereignis" anzunehmen. Das sind wir auch schon bei der Frage, ob 1 Liter Hydrauliköl pro 100m eine erhebliche Gefahr für Menschen, Sachen oder die Umwelt bedeutet. Hydrauliköl wirkt auf den Menschen und auf viele Sachen ätzend und ist mindestens hinsichtlich des Grundwassers umweltgefährdend. Diese Menge reicht allenfalls dazu aus, die auf dem Gleisbett liegenden Steine zu benetzen. Wer die Steine anfasst, kann "angeätzt" werden. Die Gefahr dabei von einem Zug überfahren zu werden ist allerdings bedeutend größer. Zudem darf das Gleisbett nicht betreten werden. Wenn das ÖL einen Schmierfilm auf den Gleisen bildet und der Zugverkehr nicht mehr gesichert ist, ist die Massnahme den Zugverkehr zu stoppen. Das muss der Bahnbetreiber indes selbst tun, er ist für die Sicherheit der Bahnen selbst verantwortlich. Eine Gefahr für Sachen (Steine angeätzt???) sehe ich nicht. Bleibt noch die Gefahr für die Umwelt. Das Öl haftet den Steinen an und wird ganz allmählich in den Untergrund gespült und noch allmählicher zersetzt. Eine akute Gefahr besteht für das Grundwasser nicht, zumindest ist keine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Die Abwandlungen Der Zug verliert 20 Liter Hydrauliköl a) auf einer Brücke die eine Straße überquert b) in einem Wasserschutzgebiet c) direkt in einem Bahnhof d) auf einem mit Betonplatten ausgekleideten Bahnübergang kann nun jeder selbst durchprüfen und kommt hoffentlich zu einem anderen Ergebnis als bei Ausgangsfall. :-) Gruß Sven | ||||
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