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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikEinsatz zurück
ThemaÖlspur auf Bahngleis, Einsatz für die Feuerwehr?23 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW380452
Datum13.01.2007 14:18      MSG-Nr: [ 380452 ]5878 x gelesen

Hi!

Für die Frage ob die Feuerwehr einen Einsatz fahren muss oder nicht, kommt es nur in ganz wenigen Ausnahmen (Stichwort z.B. Werkfeuerwehr) darauf an, ob es sich um ein Privatgelände handelt.
Es kommt nur auf die Voraussetzungen aus § 1 FSHG NRW an, wenn die vorliegen MUSS die Feuerwehr tätig werden. Kosten für den Bürger fallen (nur) in Ausnahmefällen an (vgl. § 41 FSHG).

Für den Fall das die Voraussetzungen NICHT vorliegen, KANN die Feuerwehr tätig werden. Dabei kommt es dann auf die Frage an, wem das Grundstück gehört, wer es Nutzen darf, wessen Gegenstand den Unglücksfall verursacht hat.
Das spielt auch bei der Kostentragung dann eine Rolle. Hier ist die Kostenpflicht die Regel und die Kostenfreiheit die Ausnahme.

Gruß
Sven



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