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RubrikEinsatz zurück
ThemaBrandeinsatz unter erschwerten Bedinungen16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz380735
Datum14.01.2007 21:55      MSG-Nr: [ 380735 ]4094 x gelesen

Hallo,

ähnlich verwundert war ich, als ich die Wohnungsbilder sah. Für mich ist es selbstverständlich, dass dort fotografierte Szenen nicht veröffentlich werden dürfen.

Allerdings kam es auch schon vor, dass die Polizei bilder von Wohnungen an die Presse gibt (nicht bei uns, aber man siehts ja oft in der zeitung etc.). Wisst ihr, mit welcher Begründung das hier erfolgt?

Viele Grüße
Christian



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