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RubrikEinsatz zurück
ThemaBrandeinsatz unter erschwerten Bedinungen16 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen380744
Datum14.01.2007 22:41      MSG-Nr: [ 380744 ]4061 x gelesen

Geschrieben von Christian DüsingWisst ihr, mit welcher Begründung das hier erfolgt?

Vermutlich mit der Begründung, dass noch niemand ein Faß aufgemacht hat. Ein Recht dazu haben die nämlich nicht. Gleiches gilt übrigens dann, wenn die Einsatzkräfte Pressevertreter in die Wohnung lassen. Das kommt nämlich auf das gleiche hinaus.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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