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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Brandeinsatz unter erschwerten Bedinungen | 16 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 380744 | ||
| Datum | 14.01.2007 22:41 MSG-Nr: [ 380744 ] | 4061 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Düsing Wisst ihr, mit welcher Begründung das hier erfolgt? Vermutlich mit der Begründung, dass noch niemand ein Faß aufgemacht hat. Ein Recht dazu haben die nämlich nicht. Gleiches gilt übrigens dann, wenn die Einsatzkräfte Pressevertreter in die Wohnung lassen. Das kommt nämlich auf das gleiche hinaus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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