News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaBeseitigung von Ölspuren in NRW3 Beiträge
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen382204
Datum22.01.2007 15:43      MSG-Nr: [ 382204 ]2938 x gelesen

Hai,
hoffe es richtig wiederzugeben:

1. Straßenmeisterei und Autobahnmeisterei (bei Gefahr die Feuerwehr);
2. Auftraggeber Starßenmeisterei und Autobahnmeisterei. Entfernen durch eigene Kräfte, Vertragsfirmen (bei Gefahr ist der Auftraggeber die Polizei und durch Amtshilfe die Feuerwehr ausführend);
3. Oelbindemittel, Sand, Chemikalien oder Spezialmittelchen (kommt auch auf die Beschaffenheit der Fahrbahn an).


MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.236


Beseitigung von Ölspuren in NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt