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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzkosten 'Kyrill'14 Beiträge
AutorHauk8e S8., Dortmund / NRW382494
Datum23.01.2007 21:47      MSG-Nr: [ 382494 ]6246 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyNach meiner Rechtsauffassung nicht. War schlieslich höhere Gewalt und wem soll man dann eine Rechnung schicken?

Dem Eigentümer: Dem werden die entstandenen Kosten dann durch die Gebäudeversicherung ersetzt.

Grüße, Hauke



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