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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382499
Datum23.01.2007 22:06      MSG-Nr: [ 382499 ]95324 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Holger SeelbachZweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.



    Jetzt wirds interessant!


    Geschrieben von Holger SeelbachBestandsgarantie der Ortsfeuerwehren:
    Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt erhalten. Sie steht künftig jedoch Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis nicht mehr entgegen. Damit wird die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt.


    das nennt man Politik, wir tun keinem weh, wenns dann die normative Kraft des faktischen ist, interessierts eh keinen mehr, bis dahin läuft das Geld mehr oder weniger weiter (dito die Wählerstimmen)...


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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