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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz382518
Datum23.01.2007 23:36      MSG-Nr: [ 382518 ]94960 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Florian HeidenreichMich würde eher interessieren was muss in den 10min vor Ort sein. Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein? Dies wäre was mich besonders interessieren würde. Aber das wird keiner genau Regeln ;(Ist z.B. in RLP ziemlich genau geregelt, zwar nicht im Landes-, Brand- und Katastrophenschutzgesetz, sondern in der Feuerwehrverordnung.

    Gruß
    Thomas



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