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Jugendfeuerwehrwart
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart7 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382602
Datum24.01.2007 13:55      MSG-Nr: [ 382602 ]5151 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Sebastian Böntgen

in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren

Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit.
In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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