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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart | 7 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 382602 | ||
Datum | 24.01.2007 13:55 MSG-Nr: [ 382602 ] | 5151 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian Böntgen in Feuerwehreinheiten mit Jugendfeuerwehr im Benhmen mit den Angehörigen der Jugendfeuerwehr in der Regel einen ehrenamtlichen JFW und seinen Vertreter auf die Dauer von zehn Jahren Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit. In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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