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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sicherheitsbeauftragter bei der FF | 35 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 382611 | ||
| Datum | 24.01.2007 15:04 MSG-Nr: [ 382611 ] | 19252 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Heinz Caprano Laut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen. Nein. Du verwechselst den Sicherheitsbeauftragten (SGB VII, § 22 und BGV-V A1, § 9) mit der FachKraft für Arbeitssicherheit (ASiG, dritter Abschnitt). Für Sicherheitsbeauftragte gibt es keine definierten Einsatzzeiten und man kann damit keinen externen Dienstleister beauftragen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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