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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaWas tun bei Stromausfall11 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen382691
Datum24.01.2007 20:06      MSG-Nr: [ 382691 ]6016 x gelesen
Infos:
  • 24.01.07 Selbstschutz Information Vorsorge gegen Energieausfall
  • 24.01.07 Innenministerium Rheinland-Pfalz: Checkliste und ein Meldeschema für großflächige bzw. länger andauernde Stromausfälle

  • 1. Welche Probleme hat die Bevölkerung bei einen Stromausfall?
    2. Welche Lösungen können wir anbieten?
    3. Was brauchen wir dafür?
    4. Was kostet es?


    zu 1.
    a) Es ist dunkel.
    b) Das Essen ist kalt.
    c) el. betriebene Informationsgeräte gehen u.U. nicht
    d) Die Bude ist ggf. auch Kalt

    zu 2.
    Die Frage ist, welche Lösuungen angeboten werden müssen. Sieht man mal von Seniorenheimen, Krankenhäusern & Co. ab (welche z.T. ja sowieso eine Notversorgung haben) sehe ich ersteinmal keinen Grund für eine Versorgung von Privathaushalten.

    HBKG §1 III:
    Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen den Selbstschutz der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

    Sieht man mal von den Problemen ab, welche u.U. durch eine nicht funktionierende Heizanlage entstehen können*, könnten alle anderen Dinge ohne großen Aufwand durch die Privathaushalte selbst abgedeckt werden. Wer eine entsprechende Vorsorge vernachlässigt handelt meines Erachtens grob Fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich.

    MkG
    Marc

    *da hilft -bei entsprechender Ausfallzeit- nur noch eine beheizte Notzunterkunft.


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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