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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg382769
Datum25.01.2007 09:26      MSG-Nr: [ 382769 ]95183 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Guten Morgen

    Geschrieben von Peter Schmid

    Der bayerische Gemeindetag hat dazu schon im Jahre 2004 Stellung bezogen. U.a. sprach man sich damals gegen die Bestandsgarantie für Ortswehren und auch gegen eine gesetzliche Festschreibung der Hilfsfrist aus.

    Klar, die Gemeinden müssen es ja bezahlen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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