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Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382779
Datum25.01.2007 10:26      MSG-Nr: [ 382779 ]95362 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Bernhard DeimannDer Vorsitzende des LFV BaWü sprach sich für ein "Integriertes Hilfeleistungsgesetz", in dem das Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz zusammengefasst werden sollte, aus. Gibts so was ähnliches schon hier in einem Flächenstaat ?

    NRW hat die Katastrophe schon vor Jahren abgeschafft und integriert... (FSHG)
    Rettungsdienst ist aber in einem anderen Gesetz geregelt, da auch ein anderes Ministerium zuständig. (Rettungsgesetz)

    Grundsätzlich kann das Vorteile haben, gerade auch für BaWü (vgl. EL-Diskussionen)...


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt