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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Jugendfeuerwehrwart
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz382821
Datum25.01.2007 14:01      MSG-Nr: [ 382821 ]5141 x gelesen

Geschrieben von ---Bernhard Deimann---

Geschrieben von Bernhard DeimannAuf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit.
In BaWü gibt es z.B. keine landesweit gesetzliche Grundlage zur Bestellung des JF-Wartes; das kann jede Feuerwehr in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung regeln wie sie möchte.


Das hat wohl in erster Linie damit zu tun das mit unserem neuen LBKG die Führungskräfte nur noch auf die Dauer von 10 Jahren ernannt werden und sich danach ggf. wiederwählen lassen müssen. Ich könnte es mir so erklären das es im Sinne der Übersichtlichkeit gleich gehalten werden soll.

Da sich i.d.R. um den Posten des JFW nicht gerade geprügelt wird und ich einfach mal behaupte das die durchschnittliche Zeit die es ein JFW "aushält" eher niedriger als 10 Jahre ist halte ich es für ein wenig überreguliert aber nicht schädlich.

Gruß Sebastian



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