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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliche Grundlage Bestellung JF-Wart | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland Pfalz | 382821 | ||
Datum | 25.01.2007 14:01 MSG-Nr: [ 382821 ] | 5141 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Geschrieben von Bernhard Deimann Auf zehn Jahre voraus einen Jugendfeuerwehrwart i.d.R. zu ernennen finde ich eine sehr lange Zeit. Das hat wohl in erster Linie damit zu tun das mit unserem neuen LBKG die Führungskräfte nur noch auf die Dauer von 10 Jahren ernannt werden und sich danach ggf. wiederwählen lassen müssen. Ich könnte es mir so erklären das es im Sinne der Übersichtlichkeit gleich gehalten werden soll. Da sich i.d.R. um den Posten des JFW nicht gerade geprügelt wird und ich einfach mal behaupte das die durchschnittliche Zeit die es ein JFW "aushält" eher niedriger als 10 Jahre ist halte ich es für ein wenig überreguliert aber nicht schädlich. Gruß Sebastian | ||||
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