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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zur Vfdb-Richtlinie 0805 | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein | 382851 | ||
Datum | 25.01.2007 17:55 MSG-Nr: [ 382851 ] | 5639 x gelesen | ||
Hallo Noch nicht bemerkt, "schluckundaugenreib". Ich setze also meine Einsatzkräfte wissentlich einer Gefahr aus, wie sich durch mehrere Unfälle beweisen läßt. Ich schicke sie also, wieder besseren Wissens, mít einer absichtlich geschwächten Schutzkleidung, ins Feuer. Wobei diese Schwächung von der Position her so diletantisch angebracht ist, dass sie jeglicher Erfahrung und Erkenntnis wiederspricht. Also die Sicherheit meiner Einsatzkräfte in keinem Fall erhöht. Man kann also nach Ansicht von Einigen, auch des vfdb, mit einem Wärmefenster vorher erfühlen, wann der FO oder dergl. kommt?! Toll!! Ich bezweifle, dass das überhaupt rechtlich zulässig bzw. mit den Dienstvorschriften kompatibel ist. Dann kann der Arbeitgeber ja auch einen Sicherheitsschuh z.B. mit einer "weichen" Stahlkappe ausrüsten, damit man vorher merkt, wenn/wann einem etwas auf den Kopf fällt. Oder den Schutzhelm mit einer weichen Stelle, um unterscheiden zu können was einen am Schuh treffen wird, was ja noch einiger maßen logisch wäre... Was wohl eine BG zu so einem Schwachsinn sagt?? Was sagt die FUK? Wir sind ja nur Feuerwehrleute.... MkG Christoph Pries | ||||
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