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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio382964
Datum26.01.2007 11:09      MSG-Nr: [ 382964 ]95145 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Michael ZelenyUnd hier ist es:

    BayFwG


    Interessant finde ich den Passus, dass Unternehmer zukünftig Werkfeuerwehren auch in Form externer Dienstleister vorhalten können (S. 4: "Dabei ist auch die Beauftragung werksfremder Dienstleister (Outsourcing) nicht ausgeschlossen.").
    Irre ich mich, oder wird nicht die WF Sachs in Schweinfurt schon seit Jahren von Securitas betrieben?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt