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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | mit oder ohne Sosi ins KH | 16 Beiträge | ||
Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 383124 | ||
Datum | 27.01.2007 12:59 MSG-Nr: [ 383124 ] | 6119 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von StVO, § 38 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden... Daraus und nur daraus ergibt sich die Notwendigkeit: wenn mir der Patient ansonsten verstirbt oder er schweren gesundheitlichen Schaden nimmt - wobei ich das natürlicherweise präklinisch meist nur vermuten oder annehmen kann. Grundsätzlich sollte der Transport mit SoSi sicherlich die Ausnahme sein. Insbesondere, wenn der RTW alleine ist (also ohne NA) wird man zudem die Frage stellen müssen, wieso einerseits der Patient so bedroht ist, dass SoSi erforderlich ist, aber andererseits ein NA entbehrlich (ja, natürlich KANN es dafür auch Gründe geben)... Geschrieben von Jens Engelhardt Wird die Entscheidung beeinflußt, wenn der Kostenträger eine BG (nach Arbeitsunfall) ist? Dafür gibt es m.E. keinerlei Rechtsgrundlage, egal ob Kassen-, Privat- oder BG-Patient. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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