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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | PA anlegen während der Einsatzfahrt | 64 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 383180 | ||
Datum | 27.01.2007 16:04 MSG-Nr: [ 383180 ] | 25043 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Häfele Hab ich auch so gelernt, steht auch so in meinen Ausbildungsunterlagen, habe gerade nachgeguckt. Da ist unter Einsatzkurzprüfung nur Fülldrück, überprüfung des LA, Überprüfung des Warnsignals zwischen 50 und 60 Bar und Maskendichtprobe angeführt. Für mich gibt es ziemlich genau zwei Quellen, die die Einsatzkurzprüfung verbindlich beschreiben, und das sind 1. die vfdb-Richlinie 0804 unter Punkt 3.1.3 2. die Bedienungsanleitungen der Hersteller Da sich 2. an 1. orientiert gibt es zwischen diesen beiden Quellen auch keinen Unterschied - das weiß ich, weil ich beides gelesen habe :-) Dem gemäß erfolgt die Einsatzkurzprüfung des PA in drei Schritten: 1. Fülldruck prüfen --> Grenze -10 % 2. Hochdruckdichtprüfung --> Grenze 10 bar Verlust in 1 Minute 3. Warneinrichtung prüfen --> muss zwischen 50 und 60 bar ertönen Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass das "früher" (vor vfdb 0804) mal anders geregelt war. Da musste die HD-Dichtprüfung in regelmäßigen Abständen (ich glaub das war monatlich) durchgeführt werden; heute ist sie Bestandteil der Einsatzkurzprüfung. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch sein, dass sich die Hersteller mit der Bedienungsanleitung grundsätzlich an nationalen Vorgaben orientieren. So sehen die Prüfungen in anderen Ländern zum Teil anders aus als in Deutschland. Wer das bei einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung für einen PA mal miteinander vergleicht, der dürfte nicht schlecht staunen. Gruß Markus | ||||
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