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RubrikSonstiges zurück
ThemaGerätewart Leitfaden8 Beiträge
AutorSven8 S.8, Sprockhövel / NRW383422
Datum28.01.2007 23:01      MSG-Nr: [ 383422 ]6109 x gelesen

Hallo,

auch in NRW benötigst du den Gerätewart-Lehrgang.

Bestellt wurde ich zwar nicht, bin einfach so gekommen, aber was Mathias schreibt, hat auch hier Gültigkeit.

Kleine Ergänzung: ich prüfe >alles< auf dem Auto, ob ich muss, oder nicht.

Schriftlich festhalten auf Papier!

Dass bin ich meinen Kameraden schuldig.

Bei uns gibt es den Lehrgang (auch) auf Kreisebene.

Gruß
Sven


(c)Meine Meinung-> 100% privat!

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