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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 383457 | ||
Datum | 29.01.2007 09:20 MSG-Nr: [ 383457 ] | 14060 x gelesen | ||
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Es gibt doch diesen "Jedermann-Paragraphen"....! Hatte der Pssant vielleicht daran gedacht?! (reine Mutmaßung von mir) Allerdings meine ich, daß sich der "Jedermann-Paragraph" nur auf Straftaten bezieht, oder?! Und das ist nun mal eine Geschwindigkeitsübertretung nicht..... Die Frage ist ja dann auch: "Wie erhielt der Passant den Eindruck daß der Golf angeblich zu schnell war?!" Hat der eine eingebaute Geschwindigkeitsmeßanlage im Auge?! Sicherlich fällt das Verhalten des Passanten in den Bereich "Nötigung/Gefährlicher Einfgriff in den Straßenverkehr". Trotzdem irgendwo "selbst schuld", daß er nicht rechtzeitig von der Straße gegangen ist. Jedenfalls dürfte das die Dikussion über die Fahrten mit dem privat PKW zum Feuerwehrhaus für einen Einsatz neu entfachen..... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung www.feuerwehr-oerel.de www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | ||||
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