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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 383766 | ||
Datum | 30.01.2007 11:57 MSG-Nr: [ 383766 ] | 14054 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Urban Müller Nach genauer Betrachtung des Paragraphen scheidet dieser auch sofort aus Richtig, er scheidet sofort aus. Weil es sich um eine frische Tat handeln muss. Damit ist STRAFtat gemeint. Zu schnelles Fahren ist keine Straftat. Geschrieben von Urban Müller da:oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann kann durch das Kennzeichen ohne Eingiff in den Straßenverkehr festgestellt werden Das wiederum wäre kein geeignetes Mittel. Es muss nicht derjenige fahren, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das Fahrzeug kann ein Dienstwagen sein, geliehen oder geklaut sein. Geschrieben von Urban Müller Glück ==> verständnisvoller Richter Pech ==> Feuerwehrhassender Richter Das spielt vielleicht in 1% aller Fälle eine Rolle, weil Richter genauso Menschen sind wie wir alle. Viel mehr kommt es auf das eigene Verhalten an, damit lässt sich das eigene Glück sehr stark beeinflussen. Gruß Sven | ||||
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