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RubrikAtemschutz zurück
ThemaSchläuche prüfen (war: PA anlegen während der Einsatzfahrt)16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8E., Krailing / Bayern383845
Datum30.01.2007 17:29      MSG-Nr: [ 383845 ]8758 x gelesen

Geschrieben von werner neudecker Erstaunlich finde ich, daß man diesen Passus in der "Geräteprüfordnung" (eigentlich dem Gebetbuch des Gerätewarts) hat sterben lassen um ihn in die Norm, die mit Sicherheit keiner vorliegen oder zumindest gelesen hat, wieder aufzunehmen.

Die haben da in dem Sinne nichts weg gelassen! Nur besser versteckt!

GUV-G 9102 Seite 5
Der Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen
und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung
über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung
bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen)
so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung
bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann.


Auch wenn man nach GUV-G 9102 arbeitet und die Geräte ordnungsgemäß nach diesen Vorgaben prüft, lässt sich dem Gerätewart und dem Kommandenten im Falle eines Unfalles immer Fahrlässigkeit (oder anders) nachweisen. Denn es kann gewiss kein Gerätewart bejaen er habe die DIN-Norm gelesen bzw. er sei mit ihr vertraut.
Meiner Meinung nach sind ziemlich alle Vorschriften und Gesetze der Feuerwehr ziemlich schwammig und ungenau verfasst.



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