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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Schläuche prüfen (war: PA anlegen während der Einsatzfahrt) | 16 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 383874 | ||
| Datum | 30.01.2007 20:49 MSG-Nr: [ 383874 ] | 8747 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Nagel Ich frage mich nur, warum die Unfallkassen diese Vorschrift nicht deutlicher fassen, wenn die Rechtslage nach der DIN sowieso klar geregelt ist. Denn die G-9102 ist sicherlich verbreiteter als die DIN 14811 (und kostet keine 26,- ?). weil: "§ 31 der UVV sagt was zur regelmäßigen Prüfung. Im "Kleingedrucken" ist der Hinweis auf die Prüfordnung. Die Prüfordnung sagt bei 10 bei jeder Wäsche eine Druckprüfung.Die Liste im Anhang ist gleichlautend, zusätzlich eine (Sicht)Prüfung nach Gebrauch. Die Forderungen der Prüfordnung halten die Unfallversicherungsträger für aussreichend. Wenn der Hersteller oder Norm was anders sagen gelten deren Angaben(s. Vorbemerkung). Dies ist für uns als Herausgeber der beste Weg, da sich laufend Dinge ändern und mehrere Ausgaben der 9102 pro Jahr nicht leistbar sind." Das aus Sicht der Unfallkassen zwar logisch ist, dummerweise aber noch lang nicht jeder jede Norm hat... :-( ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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