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European Resuscitation Council
European Resuscitation Council
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaÜber-Kopf-Reanimation21 Beiträge
AutorFran8k L8., Düsseldorf / NRW383997
Datum31.01.2007 17:41      MSG-Nr: [ 383997 ]8688 x gelesen

Eine der wesentlichen Aussagen der CPR-Richtlinien ist, das die empfohlenen Maßnahmen evidence-based sind, d.h. tatsächlich wissenschaftlich nachgewiesen das Maßnahmen entweder von Nutzen sind oder auch nicht.

Für die Uber-Kopf Reanimation gibt es eben keine gesichterte Datenlage, das sie genauso gut ist, oder vielleicht sogar besser, oder doch schlechter. Für die Standard 2-Helfer Reanimation gibt es aber entsprechende Daten die belegen, das diese Methode wirksam ist.

Algoryhthmen sind in gewisser Weise nun mal starr, die Empfehlung der ERC welche Reanimationsmethode durchzuführen ist, die ist nun mal eindeutig. Der Umkehrschluß, nämlich da die Über-Kopf-Reanimation nicht "verboten" ist, muß sie auch wirksam sein, der ist eben unzulässig.

Und hier ist auch der Knackpunkt: Wer die Aussage trifft, das die Über-Kopf-Methode doch genauso gut oder vielleicht sogar auch besser ist, der muß bitte auch beweisen, das es tatsächlich wissenschaftlich meßbare Vorteile für den Patienten gibt (oder zumindest keine Nachteile). Eben nicht nur der übliche Ausspruch " Na das ist doch logisch das Überkopf besser ist ".

Wer weiß, vielleicht werden ja die nächsten Richtlinien harte Zahlen zur Überkopfmethode präsentieren. Aber solange dies noch nicht so ist, ist die Aussage der ERC eindeutig: Überkopf nur dann, wenn räumliche Verhältnisse nichts anderes zulassen. Und das ist mit Sicherheit eine Seltenheit.

Was die Punktion der V.jug.ext. angeht. Also ein Arzt ( wahrscheinlich ein Chirurg :-) ), der sagt das würde ohne Probleme gehen, der mag von seinem persönlichen Standpunkt ja Recht haben, weil er selbst es schon oft durchgeführt hat. Aber für einen Rettungsassistenten verbietet es sich eigentlich zur Zeit. Denn diese Punktion gehört zur Zeit nicht in den Ausbildungskatalog, Maßnahmen die man nicht gelernt hat und nich beherrscht, die werden auch nicht ausgeführt. Nur sehr wenige Rettungsassistenten ( z.B. solche die auch Fachkrankenpfleger Anästhesie ö.ä. sind, da kann es vorkommen das sie diese Maßnahme tatsächlich beherrschen ). Natürlich ist die Punktion zentraler Venen letztlich eine Maßnahme, die man (jeder) lernen kann. Nur gehört sie eben z.Z. nicht in das Curriculum für Rettungsassistenten ( und für RS schon mal gar nicht ).

Hierzu abschließend eine kleine Anekdote, die tatsächlich passiert ist, und zwar Mitter 90´er Jahre, wo viele Ärzte noch Probleme damit hatten, wenn ein RA mal einen Zugang gelegt hat:

null Ein RTW bringt einen Patienten ins Krankenhaus ohne Notarzt. Der Patient hat einen Zugang. Der aufnehmende Internist schnautzt den RA an, was ihm den einfiehle einen venösen Zugang zu legen, das habe er gefälligst zu unterlassen, dafür habe er als Arzt sechs Jahre lang studiert. Darauf der RA: "Ich habe das in sechs Wochen gelernt".



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