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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz | 384015 | ||
Datum | 31.01.2007 19:54 MSG-Nr: [ 384015 ] | 14086 x gelesen | ||
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Hallo! um mal alle Spekulationen aus dem Weg zu räumen: natürlich meine ich den Passanten, der, bevor er sich den todesmutig vor ein fahrendes Auto wirft, besser laut ruft und so die angeblich gefährdeten anderen Fußgänger vor dem Rowdie warnt. Ich denke nicht, dass ich mich groß mit den Gesetzen beschäftigen muss, um zu erkennen, dass es fahrlässig und nötigend ist, sich (egal vor welches) Auto zu stellen und diesem die Weiterfahrt zu untersagen. Hier ist es egal, ob es sich nun um einen Feuerwehrmann auf der Fahrt zum GH handelt, oder um einen jungen "Purschen" der zu laut Musik anhat und den der Herr "Oberlehrer Hilfspolizist" anhalten muss, um ihm mal gehörig die Meinung zu geigen. Wenn jemandem ein Fahrer durch unangemessene Fahrweise auffällt, so hilft immer noch ein Anruf bei der Polizei (habe selbst schon nen anscheinend besoffenen gemeldet) oder eben eine Anzeige. Sich vor das Auto zu stellen und denjenigen zum Anhalten zu zwingen, ist ein Eingriff in dessen Grundrechte und Nötigung, da kann er meinetwegen mit 70 durch die 30er-Zone rauschen, ich werd mich garantiert nicht in den Weg stellen und mir sonstwas brechen lassen. viele Grüße, Sebastian | ||||
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