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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Tauglich zum Atemschutz trotz Diabetes? | 59 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 384279 | ||
| Datum | 02.02.2007 17:12 MSG-Nr: [ 384279 ] | 31694 x gelesen | ||
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Geschrieben von Adrian Ridder In diesem Zweifelfall würde ich eher dem "G26-Arzt" zutrauen, die Anforderungen an einen AGT korrekt einzuschätzen, als dem Hausarzt. Denn der "G26-Arzt" ist dazu ermächtigt, diese G-Untersuchungen vorzunehmen, wofür er gewisse Voraussetzungen erfüllen muss. Ich bin seit 26 Jahren Atemschutzgeräteträger (Stützpunktfeuerwehr) und arbeite seit 12 Jahren als Internist (davon 7 Jahre Oberarzt). Ich darf keine G26-Untersuchung machen. Ein Kollege arbeitete 1 Jahr in der Inneren Abteilung, dann 4 Jahre beim Arbeitsmediziner, er darf G26-Untersuchungen durchführen. Er hat die Feuerwehr und ihre Ausrüstung noch nie gesehen. Hochnäßig und arrogant behaupte ich, dass ich die Belastungen und gesundheitlichen Bedenken beim Atemschutzeinsatz besser einschätzen kann, als der Kollege mit dem G26-Freibrief in der Schublade. Die G26-Ermächtigung besagt, dass ein Arzt eine Untersuchung machen darf , und nicht wie gut er es kann Andreas | ||||
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