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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Definition: Rettungsgeräte der Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 384645 | ||
Datum | 05.02.2007 18:38 MSG-Nr: [ 384645 ] | 7383 x gelesen | ||
Moinsen, in der DIN 14011 Begriffe der Feuerwehr wird Rettungsgerät zusammen mit Steiggerät genannt. In den Bauordnungen findet man immer den Inhalt, dass ein zweiter Rettungsweg über "Rettungsgerät der Feuerwehr" sichergestellt werden kann. Nun findet sich in den Definitionen in den genannten Normen keine DLK. Ist dann eine DLK überhaupt ein Rettungsgerät im Sinne der normmäßigen Definition oder steht die Begrifflichkeit "Rettungsgerät der Feuerwehr", zumal in den Bauordnungen zitiert, irgendwoanders noch einmal ausführlich definiert? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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