News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Vorausrüstwagen
Niedersachsen
Verkehrsunfall
Feuerwehrdienstvorschrift
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Verkehrsunfall
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Vorausrüstwagen
Tanklöschfahrzeug
Vorausrüstwagen
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Verkehrsunfall
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Vorausrüstwagen
Vorausrüstwagen
Löschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Verkehrsunfall
Löschgruppenfahrzeug
Vorausrüstwagen
Kommandowagen
Einsatzleitwagen
Kommandowagen
Funkgerät
RubrikTaktik zurück
ThemaDer wahre Grund für die Existenz von VRW und TLF 16/25 ;-)223 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen385332
Datum09.02.2007 21:01      MSG-Nr: [ 385332 ]214570 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Klaus KrebsFaszinierend, womit wir wohl jetzt an den Punkt angekommen sind, dass es in Deutschland die eierlegende Wollmilchsau (mit den Namen HLF 20/16) gibt,

... das Ding hieß vorher fast 15 Jahre LF 16/12 ... und war in dieser Konfiguration eigentlich vernünftiger als das derzeitige HLF 20

Geschrieben von Klaus KrebsIch frage mich, warum wir in der vergangenen Zeit eigentlich immer (meistens) helfen konnten, obwohl manche nur ein TLF 16/25 und einen VRW (in Nds. eventuell einen GW-Z) hatten. Vor allem ist die Aussage interessant

... unbestritten ist es möglich auch damit einen Einsatz zu bewältigen (insbesondere wenn ich aus historischen Gründen nichts anderes habe) ... das heißt aber nicht dass es anders ggf. besser und sinnvoller geht.

Geschrieben von Klaus KrebsHmm, wie war das noch mit der ORBIT Studie, ach egal, bei einem Feuer komme ich dann vier Minuten später, aber dafür mit einer Löschgruppe. So kann ich mir wenigstens nicht mehr den A?.. verbrennen und brauche mich bei der evtl. Menschenrettung ebenfalls nicht mehr beeilen und sowieso, ne Schiebeleiter hab ich auch noch mit.

... im Gegensatz zu einem Feuer ist die Lage bei einem VU selten dynamisch. Mit dieser Logik müßte man zu einem Feuer mit einem Trupp ausrücken, dann wäre man noch schneller ... blöd nur dass dann die FwDV 7 einen sinnvollen Einsatz verhindert

Geschrieben von Klaus KrebsHäh, in der Norm steht doch beim (H)lf 20/16 unter anderen in 3.1 ?Die Besatzung besteht aus einer Gruppe?. Die mit der Löschstaffel wurde doch zurückgezogen und man hatte keine Schiebeleiter dabei. (B-Rollschläuche fehlten auch noch, weil keine Haspel dahinter war) ;-)

... in einem Norm (!) - TLF 16/25 fehlte daüberhinaus noch so einiges anderes. Um ein TLF für den Erstangriff bei Feuer und VU geeignet aufzurüsten muss man beladungsmäßig fast ein LF 16 daraus machen ... warum dann nicht gleich ein LF dazu nutzen

Geschrieben von Klaus KrebsAber egal, nu bau ich mit meinen HLF 20/16 mit 1/5 Besatzung und mit PA ausgerüsteten Angriffstrupp sowie meinen Sicherheitstrupp bereits den zweiten Angriffsweg über Schiebeleiter auf, damit das 3 Minuten später eintreffende Lösch- oder Hubrettungsfahrzeug (Ich glaube daran, dass es die wenigsten Freiwilligen Feuerwehren am Tage nicht schaffen als Zug auszurücken). sofort loslegen kann.
(Was mach ich bloß verkehrt, ich hab doch ein HLF 20/16, an den Kopf kratz?)


... und was mache ich da mit dem TLF 16/25 besser ... außer dass ich bei Bedarf eben keine Schiebleiter zur Menschenrettung oder als Angriffsweg vornehmen kann. Wenn ich mit der Normausstattung (zur Erinnerung 7 C, 6 B) einen Angriff ins 3. OG vornehme macht das für das erste Rohr mindestens 4 C ... was macht denn dann mein Sicherheitstrupp im Ernstfall ?

Geschrieben von Klaus KrebsOh, Thema verfehlt, tschuldigung. Es geht ja hier um technische Hilfe?

... genau !

Geschrieben von Klaus KrebsWie machen es eigentlich die Feuerwehren, die immer noch mit einem VRW mit einem entsprechend neuen Rettungssatz zusammen mit dem TLF 16/25 ausrücken? Z.B. mit solch einen VRW, der auch bei Brandeinsätzen taktisch genutzt wird. Hat das nicht auch Vorteile wenn ich entsprechende Beladung (und damit meine ich nicht den Rettungssatz) auf dem TLF 16/25 mit untergebracht habe (nein, ich will keinen Rüstwagen ersetzen)?

... und welchen Vorteil hat das gegenüber einem LF 16/12 oder einem HLF 20/16 ... ausser dass es in Summe teurer ist und einen weiteren Stellplatz braucht (der auch noch Geld kostet) ?

Geschrieben von Klaus KrebsWas nützt es mir denn, wenn ich das HLF 20/16 mit 1/5 ausrücken lasse und einen Hilfeleistungssatz mit einer S90 und einem SP 30 auf dem Fahrzeug habe (Gibt es nicht? Google ist mein Freund. Übrigens ist es nach Norm dann Streng genommen eh nur ein LF 20/16)? Oder der Rüstwagen, der ebenfalls nur mit einen S90/SP30 Rettungssatz zum VU ausrückt, was habe ich dann taktisch beim Verkehrsunfall gewonnen? Ich denke vor allen daran, was für Fahrzeuge (KFZ und LKW) mittlerweile auf unseren Straßen fahren.

... wenig. Aber was hat das mit dem Thema zu tun? Es soll auch VRWs oder TLF 16/25 mit SP30/S90 geben

Geschrieben von Klaus KrebsEs kann doch nicht alles schlecht sein, was in der Vergangenheit gemacht worden ist.
... seit wann hat nun ein LF der 16er Kategorie lt. Norm einen Rettungssatz ? Seit 1991 ! Das ist 15 Jahre her ... damals haben sich wohl einige etwas gedacht (auch dass der VRW nie in der Norm stand).
"Haben wir schon immer so gemacht" ist ein schlechtes Argument ...

Geschrieben von Klaus KrebsWas ist eigentlich, wenn sich eine Feuerwehr entscheidet, zwei LF20/16 und einen VRW zu beschaffen und die LF 20/16 als Mindestbesatzungsstärke am Tag mit 1/5 ausrücken lässt? Wie heißt es noch in der DIN für ein (H)LF 20/16) unter 5.6.3:
Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von min. 1 600 l eingebaut sein.
ANMERKUNG Ist aus einsatztaktischen Gründen ein möglichst großer Löschwasserbehälter notwendig, wird eine nutzbare Wassermenge von 2 000 l oder 2 400 l empfohlen. Entsprechend sind dann Sonderausstattungen und Zusatzbeladungen zu reduzieren.
Hab ich dann bei 2400 l Tankinhalt nicht ein TLF 16/25 mit Zusatzbeladung, wie es die meisten Feuerwehren vorhalten? Nun gut, die Schiebeleiter und Haspel fehlt.


... statistisch gibt es wesentlich mehr LF 16, LF 16/12, HLF 20 als TLF 16/25. Ist also nichts mit "meisten Feuerwehren" ...
Und unser (H)TLF 16 fährt definitiv nicht als Erstangreifer ... weder bei Feuer noch bei VU ... das macht das (ältere !) LF 16/12

Geschrieben von Klaus KrebsNutze ich dann denn VRW bei Brandeinsätzen entsprechend als Führungsfahrzeug, was mache ich dann verkehrt?
... relativ teurer KdoW ... und ich brauche trotzdem dann einen ELW 1 - weil es dem KdoW (sorry VRW) an sinnvollen Führungshilfsmitteln fehlt (und wenn es nur der Fm-Arbeitsplatz oder das zweite FuG 8b-1 ist)

Gruss
Gerhard



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.163


Der wahre Grund für die Existenz von VRW und TLF 16/25 ;-) - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt