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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Der wahre Grund für die Existenz von VRW und TLF 16/25 ;-) | 223 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 385352 | ||
Datum | 09.02.2007 22:32 MSG-Nr: [ 385352 ] | 214944 x gelesen | ||
Hallo! Mal meine Gedanken: Es gibt Konstellationen, da kann ein VRW sinnvoll sein. Eine 95 PS starkes G-Modell ist meines Erachtens kein "Voraus"-Rüstwagen: VRW MB G Ein wirklicher VRW muss er aber schon so ähnlich aussehen wie das Ulmer M Dieses Fahrzeug ist allerdings in den Ausmaßen und Kosten nicht mehr weit entfernt von einem LF 10/6 bzw. HLF 10/6. Das haben einige Feuerwehren erkannt und z.b. von VRW auf 10/6 umgestellt: Feuerwehr Böblingen oder etwas eigenes kreiert: FF Ebstorf Von solchen Sachen reden wir lieber nicht: VRW Bulli VRW Bulli VRW KTW VRW RTW Tief durchatmen. "Voraus"-Rüstwagen? noch'n LT 35 VRW mit TS Ich hör jetzt mal auf zu googlen, sonst kann ich heute nicht schlafen... Die Frage, die man sich stellen muss: Ist der Zeitraum bis zur Befreiung unter Beachtung üblicher taktischer Grundsätze wirklich kürzer beim Einsatz eines VRW (bzw. RW als Erstausrücker) gegenüber dem Einsatz eines mit einer Staffel besetzten Löschfahrzeuges (wobei, da gebe ich Klaus recht, die neue Norm TLF 16/25 und LF verwischt)? Das ein VRW hoffentlich schneller an der Einsatzstelle ist, ergibt sich aus der reduzierten Besatzung und -vielleicht-der höheren Geschwindigkeit und Beweglichkeit. Achja: Beweglichkeit: Ich fahre seit 10 Jahren mit einem Rüstzug zu Verkehrsunfällen auf die BAB (zweispurig, dreispurig, Baustelle). Ab Autobahnauffahrt verlasse ich mit dem ELW den Verbund und es ist noch nie vorgekommen, dass einen Zeitvorteil von mehr als 60 Sekunden gegenüber dem Rüstzug gebracht hat. Es gibt m.E nur zwei Möglichkeiten, warum die Zeit bis zur Befreiung mit dem VRW schneller ist: 1. Es werden taktische Grundsätze außer acht gelassen - sprich Crash gerettet. Da ist in einigen Fällen durchaus angebracht, aber in der überwiegenden Anzahl eben nicht. Dann ist die Crashrettung nichts anderes als Körperverletzung und unzulässige Eigengefährdung. 2. Der Patient war nur leicht eingeklemmt - die Tür musste nur auf "Pop Job". Dann ist meiner Erfahrung nach die Verletzung auch nicht soooo gravierend. In allen anderen Fällen (80-90%?) haben wir schwerwiegende Verletzungen und schwerwiegende Einklemmung. Dann MUSS ich die Sicherungsmaßnahmen und eine adäquate Erstversorgung etc. durchführen. Das KANN keine VRW-Besatzung alleine und ich behaupte, in diesem Fällen bringt das Null Zeitvorteil, da z.B. das zweite Fahrzeug jetzt ja auch länger warten muss, bis es besetzt ist, da die ersten drei Plätze ja schon mit dem VRW weg sind... Viele Gründe für einen VRW bleiben da wirklich nicht. Eher für ein Motorrad mit Akku-Kombigerät... Grüße, Jan Passt auf euch auf ! Jan | ||||
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