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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385574 | ||
Datum | 11.02.2007 10:03 MSG-Nr: [ 385574 ] | 18582 x gelesen | ||
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Hallo! Na also, doch ein verfrühter "Sommerlochfüller". Aber mal davon ab, es ist ja ein beträchtlicher Schaden entstanden. Durch solche Äusserungen bzw. Berichte könnte sich die Versicherung ja dazu veranlasst sehen ihre Zahlungen bis zur konkreten Klärung des Sachverhaltes zurückzuhalten. Wenn sich da mal nicht jemand selbst ein "Ei" gelegt hat. Jetzt mal so ne Frage an unsere Rechtsexperten, könnte eine Feuerwehr bzw. die Gemeinde als Träger der Feuerwehr in Regress genommen werden? Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
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