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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 385575 | ||
Datum | 11.02.2007 10:08 MSG-Nr: [ 385575 ] | 18450 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Jetzt mal so ne Frage an unsere Rechtsexperten, könnte eine Feuerwehr bzw. die Gemeinde als Träger der Feuerwehr in Regress genommen werden? aus dem hohlen Bauch: meiner Ansicht nach musste man ja dann ermitteln wie groß die Differenz zwischen Schadenssumme mit und ohne "Panne" wäre, ein sicherlich nicht ganz einfaches Unterfangen! Von der Differenz müsste man dann wieder den zusätlich entstandenen Wasserschaden abziehen, wenn man es ganz genau haben will... unendlich Grüße Magnus PS: Auch ich bin gespannt wie die Rechtsexperten die Sache beurteilen | ||||
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