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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 385596 | ||
Datum | 11.02.2007 12:23 MSG-Nr: [ 385596 ] | 18404 x gelesen | ||
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Hi! Die Aussichten auf Erfolg einer solchen Klage sind bei der derzeitigen ständigen Rechtsprechung sehr schlecht. Ich unterstelle jetzt mal, dass es tatsächlich ein Pumpenbedienfehler war. Fehler bei der Tätigkeit des Brandobjekts sind grundsätzlich Fehler, die nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 670 ff BGB) zu behandeln sind. Demnach sind nur Schäden erstattungsfähig die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dabei tauchen zwei Probleme auf: War das Handeln grob fahrlässig? Wie hoch ist der kausale Schaden? Beide Fragen kann man mit den gegebenen Informationen nicht beantworten. Was man allerdings beantworten kann: Wenn beides bejaht wird, muss die Gemeinde zahlen. Da das ganze dann aber auch in jedem Fall grob fahrlässig war, besteht die Möglichkeit den Feuerwehrangehörigen der es "verbickt" hat in Regress zu nehmen. M.E. ganz problematische Rechtsprechung ... ist aber so. Gruß Sven | ||||
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