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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385609 | |||
Datum | 11.02.2007 13:10 MSG-Nr: [ 385609 ] | 18487 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Mag leider durchaus noch gängiger Praxis sein. Gehört aber dringend abgeschafft!! Was man braucht: 1. Einen geeigneten Pressesprecher mit entsprechender medienfachlicher und feuerwehrfachlicher Qualifikation sowie ausreichend rechtlichem Wissen, welcher die Feuerwehr auch authentisch und Zielgruppengerecht nach außen hin vertreten kann. 2. Entsprechend geschulte Feuerwehrangehörige und insbesondere Feuerwehrführungskräfte. 3. Ein klare Struktur in der Ö-Arbeit einschließlich klar definierter Kompetenzen (beinhaltet auch das Recht Aussagen nach außen hin treffen zu dürfen). Gleichzeitig auch eindeutige Einbindung in die Ö-Arbeit der Stadt/Gemeinde. 4. Die Erkenntnis, daß es in einer Feuerwehr auch nur einen Pressesprecher (ggf. mit Unterstützungskräften) geben kann und nicht jeder Standort einen eigenen braucht. 5. Die Erkenntnis, daß es absolut schädlich ist, wenn dieser Pressesprecher auch den außerdienstlichen Teil (Feuerwehrverein & Co.) betreut. 6. ... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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