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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Maschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus? | 78 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385637 | |||
Datum | 11.02.2007 14:47 MSG-Nr: [ 385637 ] | 18433 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Was soll denn das bedeuten? Geh mal davon aus, daß es in den meisten Gebieten Deutschlands nicht die Einrichtung von "Sondervermögen zur Kameradschaftspflege" gibt. Veranstalter dieser lustigen Feuerwehrfeste, Sammelaktionen & Co. ist zumeist ein Verein (zumindest jedoch nicht die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung). Ist dann nur dumm, wenn die Außenkommunikation durch die gleichen Personen Erfolgt, die auch die Außenkommunikation für die öffentliche Einrichtung machen. Nich wenigen Medienvertretern aber auch der Bevölkerung düfte es schwer fallen dann zwischen den jeweiligen Akteuren zu unterscheiden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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