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Feuerwehr
RubrikAusbildung zurück
ThemaMaschinstenfehler>Totalverlust von Wohnhaus?78 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen385668
Datum11.02.2007 16:21      MSG-Nr: [ 385668 ]18491 x gelesen
Infos:
  • 11.02.07 ZDF Bericht "Existenzverlust durch Feuerwehrpanne"
  • 11.02.07 Pressespiegel MK (ein wenig nach unten scrollen)
  • 11.02.07 Einsatzbericht: Dachstuhlbrand in Evingsen
  • 11.02.07 RTL-Bericht: "Feuerwehr ohne Wasser"

  • Nunja, OK, ich will nicht abstreiten oder unsichtbar machen, dass es an der ein oder anderen Stelle im dt.Feuerwehrwesen wichtige Baustellen gibt, aber gerade in der heutigen Zeit und der medialen Entwicklung, in der sich unsere Gesellschaft befindet, wird es für die nahe Zukunft unabdingbar sein, eine ordentliche und gute Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

    Dafür brauch jedoch die Feuerwehr nicht zwingend jemanden aus den eigenen Reihen. Die kann beispielwsweise durch den Pressesprecher der Stadt/Gemeinde geleistet werden. Auch wird dieser gegenüber den Medien den einen oder anderen Vorteil haben, den ein Uniformierter Pressesprecher nicht hat.

    Ob dazu jede FW einen eigenen Pressesprecher benötigt, stelle ich mal in Frage, dies kann und könnte man durchaus auch Regional regeln, was auch die Kosten gering hält für die einzelne Wehr, dagegen jemanden, der über das Alltagsgeschäft berichtet (Veranstalltung/Übung/sonstiges) braucht denke ich heute jede Wehr.

    Die öffentlichen Feuerwehren sind einrichtungen der jeweiligen Kommune. Es ist also eher problematisch Pressesprecher zu nutzen, welche überregional und unabhängig vom kommunalen Pressesprecher tätig sind. Die in letzter Zeit oftmals durch KFV organisierten mobilen Medienvertreternervkommandos sind in ihrer strukturellen Einbinung übrigens nicht selten als problematisch zu bezeichnen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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