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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 385693 | |||
Datum | 11.02.2007 17:13 MSG-Nr: [ 385693 ] | 8599 x gelesen | |||
Betreuer iund Jugenliche in einem Zelt? Aus Sicht der Jugendlichen nicht gerade prickelnd ;) Vermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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