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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaZeltlager - Getrennte Unterbringung25 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen385703
Datum11.02.2007 17:51      MSG-Nr: [ 385703 ]8577 x gelesen

das Genannte Gesetz (KLICK) ist auch der Grund der Forderung nach getrennten Schlafbereichen.

Dürfte meines Wissens nach auch die einzige juristische Grundlage für diese Forderung sein.

Wie man aber nun tatsächlich die "sexuellen Handlungen einer Person unter 16 Jahren" verhindert, sei es durch "bauliche Maßnahmen" oder "Wachpersonal" ist nicht näher geregelt.

Nach Rücksprache mit einigen Juristen anläßlich der Vorbereitung einer Jugendgruppenleiterausbildung teilte man mir (mehrfach) mit, daß wohl auch die Gruppenunterbringung (ohne Betreuer) als solches schon gewähr dafür sein könnte, daß man keinen Gelegenheit verschafft, da heterosexuelle Handlungen von dieser Alterklasse i.d.R. nicht als Gruppenerlebnis begangen werden. Interessante Betrachtungsweise...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(2) ...


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