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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 385768 | ||
Datum | 11.02.2007 21:40 MSG-Nr: [ 385768 ] | 8480 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Alex Diedler Mich interessiert es wo geschrieben steht, dass in Zeltlagern Jungen und Mädchen in separaten Zelten untergebracht werden müssen? REs wird da gerne auf diverse "Campingplatzverordnungen" verwiesen; kenne aber keine die das wirklich verbietet. Auch finden JF-Zeltlager nicht immer auf offiziellen Campingplätzen statt. Es könnte aber der § 180 StGB zur Anwendung kommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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