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Strafgesetzbuch
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaZeltlager - Getrennte Unterbringung25 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg385768
Datum11.02.2007 21:40      MSG-Nr: [ 385768 ]8480 x gelesen

Guten Abend

Geschrieben von Alex Diedler

Mich interessiert es wo geschrieben steht, dass in Zeltlagern Jungen und Mädchen in separaten Zelten untergebracht werden müssen?

REs wird da gerne auf diverse "Campingplatzverordnungen" verwiesen; kenne aber keine die das wirklich verbietet. Auch finden JF-Zeltlager nicht immer auf offiziellen Campingplätzen statt.
Es könnte aber der § 180 StGB zur Anwendung kommen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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