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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Brandstifter und Urkundenfälscher in der Feuerwehr :-( | 56 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 385880 | ||
| Datum | 12.02.2007 15:36 MSG-Nr: [ 385880 ] | 16132 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Kommt immer darauf an, was bei der Sache herauskommt. Man kann sich da ganz schnell im Bereich der §§ 185, 186 und 187 StGB wiederfinden. Also bitte größte Vorsicht bei der Weitergabe mündlicher "Arbeitszeugnisse". klar - wenn man sich aber auf nachprüfbaren Fakten beschränkt sehe ich da kein Problem. Ich kenn einen Fall wo der "alte" Wehrführer auf Nachfrage gemeint hat das dieses ehemalige Mitglied seiner Gemeinde noch Geld schuldet. Er hat im Gerätehaus seiner alten Wehr vom dortigen Telefon öfters 0190-Nummern angerufen. Da diese Info nachprüfbar wahr ist konnte sich der neue Wehrführer ein Bild vom Bewerber machen. Rate mal ob dieser jetzt in den Reihen der neuen Feuerwehr aufgenommen wurde ... Ich sehe in dieser Vorgehensweise wenig Probleme. Im Gegenteil, sie hilft Probleme schon im Vorfeld zu verhindern. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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