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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAbschließen von Heizungsräumen7 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz385904
Datum12.02.2007 17:36      MSG-Nr: [ 385904 ]5512 x gelesen

Es gibt meines Wissens keine Regelung für die Schliessung. Kann eigentlich jeder machen wie er will.
Technikräume und Zugänge müssen nur den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechen.
In Gebäuden besonderer Art und Nutzung kann das von einem Einfamilienhaus stark abweichen.



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