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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Brandstifter und Urkundenfälscher in der Feuerwehr :-( | 56 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 386352 | ||
| Datum | 14.02.2007 16:20 MSG-Nr: [ 386352 ] | 15974 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Axel Urban Wer kommt denn für die kosten auf? Für einen Schüler oder Studenten ist es nicht so einfach mal eben das Geld dafür aufzubringen. Außerdem finde ich es nicht richtig, wenn jemand sich schon anagieren möchte, dass er dafür auch noch Geld bezahlen soll. In NRW muss für die Kosten des Führungszeugnisses die Gemeinde aufkommen. Außerdem ist es in NRW nicht zulässig, dass jemand, der wegen eines Verbrechens (AFAIK Mindeststrafmaß Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) in die FW aufgenommen wird. Insbesondere bei Neubürgern, ist das Führungszeugnis oftmals die einzige Möglichkeit dies zu überprüfen. Gruß Stephan | ||||
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