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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz?22 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386781
Datum16.02.2007 22:18      MSG-Nr: [ 386781 ]7219 x gelesen

Geschrieben von Heinz CapranoTechnische Hilfeleistungen sind in der Regel kostenpflichtig.
Das würde ich so nicht stehen lassen

LBKG RLP:(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen ent-standenen Kosten verlangen
1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,
3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebs-störungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung ent-stehen können,
4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Ge-fahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage ent-standen ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,
5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,
6. von dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Falschalarm auslöst.

Wo findet man da den Baum wieder? Nun ja zumindest RLP...



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