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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz? | 22 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 386784 | ||
Datum | 16.02.2007 23:03 MSG-Nr: [ 386784 ] | 7255 x gelesen | ||
Ist wie gesagt Landesrechtlich unterschiedlich. Machen wirs einfacher: Die Rechnung stellt nicht die Feuerwehr, sonder die Kommune. Der Baum wurde von der Kommune im Auftrag der Ordungsbehörde zur Beseitigung einer angenommenen Gefahr in Amtshilfe entfernt. Da diese Arbeiten nicht durch das Brandschutzgesetz gedeckt sind, ensteht nach Gebührensatzung der Kommune ein kostenpflichtiger Einsatz. Die Kommune stellt diesen in Rechnung. Eigentlich hätte diese Rechnung nun an den Auftraggeber (Polizei) gehen können. Da aber diese den Auftrag in Ersatzmaßnahme für den Eigentümer des Baumes, der die konkrete Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen läßt, vergibt, steht der arme Mann als Kostenträger da. Die Arbeiten hätten genauso von einem Unternehmer oder Forstbetrieb gemacht werden können. Nur wenn diese nicht oder nicht in aussreichender Zeit die Arbeiten machen können, kann hier die Feuerwehr in Amtshilfe tätig werden. In Rechnung gestellt werden dürfen nur die für den Einsatz benötigten Geräte und Personal. Ist die Gefahr durch fällen des Baumes beseitigt, ist die Arbeit für die Feuerwehr beendet. Das Zerlegen und Wegräumen ist nicht mehr deren Aufgabe, wenn von den Bäumen keine weitere Gefahr mehr ausgeht. | ||||
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