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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz? | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 386825 | ||
Datum | 17.02.2007 13:13 MSG-Nr: [ 386825 ] | 7298 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Heinz Caprano Die Rechnung stellt nicht die Feuerwehr, sonder die Kommune. Die Rechnung stellt nie die Feuerwehr, sondern immer die Gemeinde deren Feuerwehr tätig geworden ist. Geschrieben von Heinz Caprano Der Baum wurde von der Kommune im Auftrag der Ordungsbehörde zur Beseitigung einer angenommenen Gefahr in Amtshilfe entfernt. Wieso? Entweder bestand die Gefahr eines Unglücksfalles, dann ist die Feuerwehr zu alamieren und die wird in eigener Zuständigkeit tätig. Alternativ bestand keine unmittelbare Gefahr, dann hätte es ein Bescheid der Ordnungsbehörde getan. Geschrieben von Heinz Caprano Die Arbeiten hätten genauso von einem Unternehmer oder Forstbetrieb gemacht werden können. Nur wenn diese nicht oder nicht in aussreichender Zeit die Arbeiten machen können, kann hier die Feuerwehr in Amtshilfe tätig werden. Eine interessante Ansicht zum Thema "Amtshilfe", die sich allerdings nicht mit dem deckt, was ich dazu gelernt habe. ;-) Zumal es bei eigener Zuständigkeit keine Amtshilfe wird, auch wenn die Polizei uns mit einer Maßnahme beauftragt. Bsp: Es brennt eine Wohnung und die Polizei fordert uns auf zu löschen, wird da keine Amtshilfe draus. Nur weil jetzt ein Unglücksfall vorliegt ändert sich an diesen Regeln nichts. Geschrieben von Heinz Caprano In Rechnung gestellt werden dürfen nur die für den Einsatz benötigten Geräte und Personal. Naja, ein bißchen mehr darf es schon sein. Je nach Landesrecht kann man auch noch Vorhaltekosten anteilig mit einrechnen und das erschienene Fahrzeug wird auch voll abgerechent (LF 16/12 obwohl es ein MTW mit Kettensäge auch getan hätte). Geschrieben von Heinz Caprano Ist die Gefahr durch fällen des Baumes beseitigt, ist die Arbeit für die Feuerwehr beendet. Genau. Manche Gemeinden haben ein bißchen Probleme mit Rechnungsstellung bei Feuerwehreinsätzen, da ist die Argumentation gelegentlich belustigend. Bei einem ähnlichen Fall hatte die Gemeinde eine Gefährdungshaftung angenommen, weil der Eigentümer eine Gefahr geschaffen habe. Gruß Sven | ||||
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