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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz?22 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz386837
Datum17.02.2007 14:44      MSG-Nr: [ 386837 ]7265 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannWieso? Entweder bestand die Gefahr eines Unglücksfalles, dann ist die Feuerwehr zu alamieren und die wird in eigener Zuständigkeit tätig. Alternativ bestand keine unmittelbare Gefahr, dann hätte es ein Bescheid der Ordnungsbehörde getan.
Die Gefahr bestand schon 3 Tage, also war scheinbar kein dringender Handlungsbedarf. Das Ganze hätte auch der Eigentümer veranlassen können oder müssen. Hier hat die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, für den Eigentümer entschieden .

Geschrieben von Sven TönnemannEine interessante Ansicht zum Thema "Amtshilfe", die sich allerdings nicht mit dem deckt, was ich dazu gelernt habe. ;-) Zumal es bei eigener Zuständigkeit keine Amtshilfe wird, auch wenn die Polizei uns mit einer Maßnahme beauftragt. Bsp: Es brennt eine Wohnung und die Polizei fordert uns auf zu löschen, wird da keine Amtshilfe draus. Nur weil jetzt ein Unglücksfall vorliegt ändert sich an diesen Regeln nichts.


Es gibt schon Unterschiede. Feuer ist unsere Aufgabe und keine Amtshilfe.
Ein Unglücksfall lag noch nicht vor.
Bei Anwesenheit des Eigentümers hätte dieser eine Firma oder den Forst beauftragen können.
Gleiches gilt zB für Ölspuren. Hier ist der Baulastträger für die Beseitigung der Gefahr zuständig.

Geschrieben von Sven TönnemannGeschrieben von Heinz CapranoIn Rechnung gestellt werden dürfen nur die für den Einsatz benötigten Geräte und Personal.
Naja, ein bißchen mehr darf es schon sein. Je nach Landesrecht kann man auch noch Vorhaltekosten anteilig mit einrechnen und das erschienene Fahrzeug wird auch voll abgerechent (LF 16/12 obwohl es ein MTW mit Kettensäge auch getan hätte).


Es wird nach Gebührensatzung der Kommune berechnet. Gerade in letzter Zeit mussten diese Sartzungen wegen Gerichtsurteilen über die Höhe der angesetzten Kosten korrigiert werden.



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